Regel 16 - Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball
In dieser Regel
- 16.1 Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse)
- 16.1a Wann Erleichterung zulässig ist
- 16.1b Erleichterung für einen Ball im Gelände
- 16.1c Erleichterung für einen Ball im Bunker
- 16.1d Erleichterung für einen Ball auf dem Grün
- 16.1e Erleichterung für einen Ball, der nicht gefunden wird, aber in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen liegt
- 16.1f Bei Beeinträchtigung durch eine Spielverbotszone in ungewöhnlichen Platzverhältnissen muss Erleichterung in Anspruch genommen werden
- 16.2 Gefährdung durch Tiere
- 16.3 Eingebetteter Ball
- 16.4 Ball aufnehmen, um zu sehen, ob er sich in einer Lage befindet, aus der Erleichterung gewährt wird