Zweck:
Regel 4 beschreibt die Ausrüstung, die Spieler während einer Runde verwenden dürfen. Vom Prinzip ausgehend, dass Golf ein anspruchsvolles Spiel ist, in dem der Erfolg von Einschätzungsvermögen, Geschick und Ihren Fähigkeiten abhängen sollte, gilt: Der Spieler
- muss zugelassene Schläger und Bälle benutzen,
- darf höchstens 14 Schläger mitführen und beschädigte oder verloren gegangene Schläger normalerweise nicht ersetzen und
- ist in der Nutzung anderer Ausrüstung eingeschränkt, die sein Spiel künstlich unterstützt.
Zu den genauen Bestimmungen zu Schlägern, Bällen und anderer Ausrüstung sowie dem Verfahren zur Beratung und Einsendung von Ausrüstung zur Begutachtung der Zulässigkeit, siehe Ausrüstungsregeln.
4.1 Schläger
4.1a Für den Schlag zugelassene Schläger
Zugelassene Schläger. Zur Ausführung eines Schlags muss der Spieler einen Schläger verwenden, der den Bestimmungen der Ausrüstungsregeln entspricht:
Das gilt sowohl für neue Schläger, als auch für Schläger, die absichtlich oder versehentlich in irgendeiner Weise verändert worden sind.
Aber: Verändern sich die Spieleigenschaften eines zugelassenen Schlägers durch den normalen Spielgebrauch, bleibt der Schläger weiterhin regelkonform.
„Spieleigenschaften“ bezieht sich auf alle Teile des Schlägers, die beeinflussen, wie der Schläger sich beim Schlag verhält, wie Griff, Schaft, Schlägerkopf, Veränderung der Neigung des Schlägerkopfs (Lie) oder Neigung der Schlagfläche (Loft), einschließlich Lie oder Loft eines verstellbaren Schlägers.
Benutzung oder Instandsetzung eines während der Runde beschädigten Schlägers. Wird ein zugelassener Schläger auf der Runde oder während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a beschädigt, darf der Spieler diesen normalerweise nicht durch einen anderen Schläger ersetzen. (Ausnahme für den Fall, dass der Spieler die Beschädigung nicht verursacht hat, siehe Regel 4.1b(3)).
Aber: Unabhängig von der Art oder Ursache seiner Beschädigung gilt der Schläger für die verbleibende Runde weiterhin als regelkonform (Aber: Dies gilt nicht während eines Stechens im Zählspiel, da dies eine neue Runde ist).
Der Spieler darf für den Rest der Runde
- weiterhin mit dem beschädigten Schläger spielen oder
- den Schläger instand setzen lassen, indem er ihn soweit wie möglich in den Zustand zurückversetzt, den der Schläger vor der Beschädigung auf der Runde oder während der Unterbrechung des Spiels hatte. Für die Instandsetzung müssen der ursprüngliche Griff, Schaft und Schlägerkopf verwendet werden.
Aber: Der Spieler darf dabei nicht:- das Spiel unangemessen verzögern (siehe Regel 5.6a) oder
- eine Beschädigung beheben, die schon vor der Runde vorhanden war.
- „Beschädigung während der Runde“ bedeutet, dass die Spieleigenschaft eines Schlägers aufgrund eines Vorgangs während der Runde verändert wurde (einschließlich während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a), sei es durch
- den Spieler (indem er einen Schlag oder Übungsschwung mit dem Schläger macht, den Schläger aus einem Golfbag herausnimmt oder hineinsteckt, den Schläger fallenlässt, sich auf ihn stützt, wirft oder missbräuchlich verwendet)
- durch eine andere Person, äußeren Einfluss oder Naturkräfte.
Aber: Ein Schläger gilt nicht als „während der Runde beschädigt“, wenn seine Spieleigenschaften vom Spieler absichtlich verändert werden (während der Runde, gemäß Regel 4.1a(3)).
Absichtliche Veränderungen der Spieleigenschaften eines Schlägers während der Runde. Ein Spieler darf keinen Schlag mit einem Schläger ausführen, dessen Spieleigenschaften während der Runde von ihm absichtlich verändert wurden (einschließlich während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a)
- indem er eine verstellbare Funktion verwendet oder den Schläger technisch verändert (außer es ist zur Instandsetzung von Beschädigungen nach Regel 4.1a(2) erlaubt) oder
- indem er Fremdstoff auf den Schlägerkopf aufbringt (außer zu Reinigungszwecken), um das Verhalten des Schlägers beim Schlag zu beeinflussen.
Ausnahme – Verstellbarer Schläger in den ursprünglichen Zustand zurückverstellt: Werden die Spieleigenschaften eines Schlägers durch Verwendung eines verstellbaren Teils verändert und vor dem nächsten Schlag mit diesem Schläger wieder bestmöglich in seinen ursprünglichen Zustand versetzt, indem das verstellbare Teil zurückgestellt wird, fällt keine Strafe an und der Schläger darf für einen Schlag verwendet werden.
Strafe für Schlag unter Verstoß gegen Regel 4.1a: Disqualifikation.
- Es ist nach dieser Regel straflos, einen unzulässigen Schläger oder einen Schläger, dessen Spieleigenschaften während der Runde absichtlich verändert wurden, lediglich zu besitzen (ohne einen Schlag damit auszuführen).
- Aber: Solch ein Schläger zählt zu der Höchstzahl von 14 Schlägern in Regel 4.1b(1).
4.1b Höchstzahl von 14 Schlägern; Schläger während einer Runde gemeinsam benutzen, hinzufügen und ersetzen
Höchstzahl von 14 Schlägern. Ein Spieler darf
- keine Runde mit mehr als 14 Schlägern beginnen oder
- während der Runde nicht mehr als 14 Schläger haben.
Beginnt ein Spieler die Runde mit weniger als 14 Schlägern, darf er während der Runde Schläger bis zu einer Höchstzahl von 14 Schlägern hinzufügen (siehe Regel 4.1b(4) für Einschränkungen dazu).
Stellt der Spieler fest, dass er gegen diese Regel verstößt, indem er mehr als 14 Schläger hat, muss er den oder die überzähligen Schläger sofort entsprechend Regel 4.1c(1) aus dem Spiel nehmen:
- Hat der Spieler die Runde mit mehr als 14 Schlägern begonnen, darf er wählen, welchen Schläger oder welche Schläger er als nicht mehr im Spiel befindlich erklärt.
- Hat der Spieler die überzähligen Schläger während der Runde hinzugefüg müssen diese als nicht mehr im Spiel befindlich erklärt werden.
Nimmt der Spieler nach Beginn seiner Runde einen liegen gelassenen Schläger eines anderen Spielers auf oder wird ein Schläger versehentlich ohne sein Wissen in die Tasche gesteckt, wird dieser Schläger nicht auf die Höchstzahl von 14 Schlägern angerechnet. (Aber: Der Schläger darf nicht benutzt werden).
Kein gemeinsames Benutzen von Schlägern. Ein Spieler ist auf die Schläger einschränkt, mit denen er die Runde begonnen hat oder die, wie in Absatz (1) erlaubt, hinzugefügt wurden:
- Der Spieler darf keinen Schlag mit einem Schläger ausführen, der von einem anderen Spieler eingesetzt wird, der auf dem Platz spielt (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Turnier spielt).
- Stellt der Spieler fest, dass er durch einen Schlag mit dem Schläger eines anderen Spielers gegen diese Regel verstoßen hat, muss er den Schläger sofort entsprechend Regel 4.1c(1) als nicht mehr im Spiel befindlich erklären.
Siehe Regeln 22.5 und 23.7 (eingeschränkte Ausnahme in Spielformen mit Partnern, die Partnern das gemeinsame Benutzen von Schlägern erlauben, wenn sie zusammen nicht mehr als 14 Schläger haben).
Kein Ersatz verlorener oder beschädigter Schläger. Beginnt ein Spieler die Runde mit 14 Schlägern oder hat er Schläger bis zur Höchstzahl von 14 Schlägern hinzugefügt und verliert oder beschädigt einen der Schläger auf der Runde oder während das Spiel nach Regel 5.7a unterbrochen ist, darf der Spieler diesen Schläger nicht durch einen anderen ersetzen.
Ausnahme – Ersatz eines beschädigten Schlägers, wenn der Spieler die Beschädigung nicht verursacht hat: Wird der Schläger eines Spielers auf der Runde oder während einer Spielunterbrechung (siehe Regel 4.1a(2)) durch einen äußeren Einfluss oder Naturkräfte oder durch eine andere Person, außer dem Spieler oder seinem Caddie, beschädigt:
- darf der Spieler den beschädigten Schläger unter Beachtung von Regel 4.1b(4) durch einen anderen Schläger ersetzen.
- Aber: Wenn der Spieler so verfährt, muss er den beschädigten Schläger sofort nach dem in Regel 4.1c(1) beschriebenen Verfahren aus dem Spiel nehmen.
Einschränkungen beim Hinzufügen oder Austauschen von Schlägern. Wird ein Schläger hinzugefügt oder ersetzt, wie in Absatz (1) oder Absatz (3) beschrieben, darf ein Spieler
- das Spiel nicht unangemessen verzögern (siehe Regel 5.6a),
- keinen Schläger von jemandem hinzufügen oder ausleihen, der auf dem Platz spielt (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Turnier spielt) oder
- keinen Schläger aus Einzelteilen herstellen, die während der Runde von jemandem für den Spieler mitgeführt werden.
Strafe für Verstoß gegen Regel 4.1b: Die Strafe wird in Abhängigkeit davon angewandt, wann dem Spieler der Regelverstoß bewusst wird:
- Beim Spielen des Lochs. Die Strafe wird am Ende des Lochs angewandt, das gerade gespielt wird. Im Lochspiel muss der Spieler das Loch beenden, das Ergebnis dieses Lochs dem Spielstand des Lochspiels hinzurechnen und dann die Strafe anwenden, um den Spielstand des Lochspiels entsprechend zu berichtigen.
- Zwischen zwei Löchern. Die Strafe wird für das gerade beendete Loch angewandt, nicht für das nächste Loch.
Strafe im Lochspiel - Spielstand im Lochspiel durch Abzug eines Lochs verändert, Höchstzahl von zwei Löchern:
- Dies ist eine Strafe zur Berichtigung des Spielstands, es ist nicht das gleiche wie die Strafe des Lochverlusts.
- Am Ende des Lochs, das gerade gespielt wird oder beendet wurde, wird der Spielstand des Lochspiels durch den Abzug eines Lochs für jedes Loch, an dem ein Regelverstoß vorlag, geändert, höchstens durch den Abzug von zwei Löchern für die Runde.
- Beispiel: Ein Spieler beginnt die Runde mit 15 Schlägern und spielt das dritte Loch, als ihm der Verstoß bewusst wird. Er gewinnt das Loch und liegt im Lochspiel „3 auf“. Der Spielstand wird höchstmöglich berichtigt, indem zwei Löcher abgezogen werden und der Spieler nur noch „1 auf“ liegt.
Strafen im Zählspiel - zwei Strafschläge, höchstens jedoch vier Strafschläge: Der Spieler zieht sich die Grundstrafe (zwei Strafschläge) für jedes Loch zu, an dem ein Verstoß vorlag, höchstens jedoch vier Strafschläge für die Runde (durch Addition von zwei Strafschlägen an jedem der beiden ersten Löcher, an denen ein Verstoß vorkam).
4.1c Verfahren, um überzählige Schläger als „nicht mehr im Spiel“ befindlich zu erklären
Während der Runde. Wird ein Spieler sich während der Runde bewusst, gegen Regel 4.1b(1), (2) oder (3) verstoßen zu haben, indem er mehr als 14 Schläger mitführt oder einen Schlag mit dem Schläger eines anderen Spielers gemacht hat, muss der Spieler unverzüglich deutlich machen, welche Schläger sich für den Rest der Runde nicht mehr im Spiel befinden.
Dies kann geschehen, indem er entweder
- dies seinem Gegner im Lochspiel oder dem Zähler oder einem anderen Spieler seiner Gruppe im Zählspiel mitteilt oder
- indem er eine eindeutige Handlung vornimmt (zum Beispiel den Schläger kopfüber in die Tasche steckt, ihn auf den Boden des Golfcarts legt oder ihn einer anderen Person übergibt).
Der Spieler darf für den Rest der Runde keinen Schlag mehr mit einem Schläger machen, der sich nicht mehr im Spiel befindet.
Gehört ein aus dem Spiel genommener Schläger einem anderen Spieler, darf dieser andere Spieler den Schläger weiterhin benutzen.
Strafe für Verstoß gegen Regel 4.1c(1): Disqualifikation.
Vor der Runde. Wird einem Spieler kurz vor Beginn der Runde bewusst, versehentlich mehr als 14 Schläger mit sich zu führen, sollte er versuchen, die überzähligen Schläger zurückzulassen.
Aber: Als straflose Wahlmöglichkeit darf der Spieler
- vor Beginn der Runde jeden überzähligen Schläger nach dem Verfahren aus (1) aus dem Spiel nehmen und
- die überzähligen Schläger während der Runde behalten (sie jedoch nicht benutzen); die Schläger zählen in diesem Fall nicht zur Höchstzahl von 14 Schlägern.
Bringt ein Spieler absichtlich mehr als 14 Schläger zu seinem ersten Abschlag, und beginnt er die Runde, ohne die überzähligen Schläger zurückzulassen, gilt diese Möglichkeit nicht und Regel 4.1b(1) findet Anwendung.
4.2 Bälle
4.2a Beim Spielen der Runde zugelassene Bälle
Es muss ein zugelassener Ball gespielt werden. Ein Spieler muss bei jedem Schlag einen Ball benutzen, der den Anforderungen der Ausrüstungsregeln entspricht.
Ein Spieler darf von jedem einen regelkonformen Ball für sein Spielentgegennehmen, auch von einem anderen Spieler auf dem Platz.
Ein absichtlich veränderter Ball darf nicht gespielt werden. Ein Spieler darf keinen Ball schlagen, dessen Spieleigenschaften absichtlich verändert wurden, wie durch Abschürfen oder Erwärmen des Balls oder indem ein Fremdstoff aufgetragen wurde (ausgenommen zum Reinigen).
Strafe für das Spielen eines Schlags unter Verstoß gegen Regel 4.2a: Disqualifikation.
4.2b Ball zerbricht beim Spielen des Lochs
Wenn der Ball eines Spielers nach einem Schlag in Stücke bricht, ist dies straflos und der Schlag zählt nicht.
Der Spieler muss einen anderen Ball von der Stelle spielen, an der dieser Schlag gemacht wurde (siehe Regel 14.6).
Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 4.2b: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
4.2c Ball wird beim Spielen eines Lochs eingekerbt oder zerspringt
Ball aufnehmen, um festzustellen, ob er eingekerbt ist oder einen Sprung hat. Hat ein Spieler einen nachvollziehbaren Grund zur Annahme, dass sein Ball beim Spielen des Lochs eingekerbt wurde oder einen Sprung hat
- darf der Spieler den Ball aufnehmen, um ihn zu prüfen, aber
- er muss die Lage des Balls vorher markieren und der Ball darf nicht gereinigt werden (außer auf dem Grün), siehe Regel 14.1.
Nimmt der Spieler den Ball ohne diesen nachvollziehbaren Grund auf (außer auf dem Grün, auf dem der Spieler den Ball nach Regel 13.1b aufnehmen darf), versäumt er die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu markieren oder reinigt ihn, wenn dies nicht zulässig ist, zieht er sich einen Strafschlag zu.
Ergeben sich mehrere Regelverstöße mit einem Strafschlag aus einer einzelnen Handlung oder zusammenhängenden Handlungen, siehe Regel 1.3c(4).
Wann ein anderer Ball eingesetzt werden darf. Der Spieler darf nur dann einen anderen Ball neu einsetzen, wenn der ursprüngliche Ball deutlich sichtbar zersprungen oder eingekerbt ist und diese Beschädigung während des zu spielenden Lochs aufgetreten ist, aber er darf nicht ersetzt werden, wenn der Ball lediglich zerkratzt, abgeschürft oder seine Farbe beschädigt oder verfärbt ist.
- Wenn der ursprüngliche Ball zersprungen oder eingekerbt ist, muss der Spieler entweder einen anderen Ball oder den ursprünglichen Ball an die ursprüngliche Stelle zurücklegen (siehe Regel 14.2).
- Ist der ursprüngliche Ball nicht eingekerbt oder hat keinen Sprung, muss der Spieler ihn an seine ursprüngliche Stelle zurücklegen (siehe Regel 14.2).
Diese Regel verbietet es einem Spieler nicht, einen Ball nach einer anderen Regel neu einzusetzen oder die Bälle zwischen dem Spielen von zwei Löchern auszutauschen.
Strafe für das Spielen eines fälschlich neu eingesetzten Balls oder für das Spielen vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 4.2c: Grundstrafe nach Regel 6.3b oder 14.7a.
Ergeben sich mehrere Regelverstoße aus einer einzelnen Handlung oder zusammenhängenden Handlungen, siehe Regel 1.3c (4).
4.3 Gebrauch von Ausrüstung
Regel 4.3 gilt für jede Art von Ausrüstung, die ein Spieler während einer Runde benutzen könnte, mit Ausnahme der Anforderung, dass ein Spieler mit zugelassenen Schlägern und Bällen spielen muss, was in den Regeln 4.1 und 4.2 festgelegt ist.
Diese Regel betrifft nur die Weise, in der Ausrüstung gebraucht wird. Sie schränkt nicht die Ausrüstung ein, die ein Spieler während einer Runde bei sich haben darf.
4.3a Zulässige und verbotene Verwendung von Ausrüstung
Ein Spieler darf Ausrüstung nutzen, die ihm beim Spiel einer Runde behilflich ist, es sei denn, er verschafft sich einen möglichen Vorteil, indem er
- Ausrüstung (außer einen Schläger oder einen Ball) benutzt, die künstlich die Notwendigkeit einer Fertigkeit oder eines Urteilsvermögens überflüssig macht oder reduziert, der wesentlicher Bestandteil der Herausforderung des Spiels ist oder
- Ausrüstung (einschließlich eines Schlägers oder eines Balls) bei der Ausführung eines Schlags in regelwidriger Weise benutzt. „Regelwidrig“ ist eine grundlegend zweckentfremdete Nutzung, die nicht üblicherweise als Teil des Spiels angesehen wird.
Diese Regel betrifft nicht die Anwendung einer anderen Regel, die die Handlungen einschränkt, die einem Spieler mit einem Schläger, einem Ball oder mit anderer
Ausrüstung gestattet sind (zum Beispiel Hinlegen eines Schlägers oder eines anderen Gegenstands um dem Spieler beim Ausrichten zu helfen, siehe Regel 10.2b(3)).
Gängige Beispiele des Gebrauchs von Ausrüstung, die während der Runde eines Spielers nach dieser Regel zulässig und unzulässig sind:
Entfernungs- und Richtungsangaben
Zulässig: Entfernungs- oder Richtungsangaben (zum Beispiel durch ein Entfernungsmessgerät oder durch einen Kompass) erhalten.
Unzulässig:
- Höhenunterschied messen oder
- Auswertung von Entfernungs- oder Richtungsangaben (zum Beispiel Empfehlungen zur Spiellinie oder Schlägerwahl bezogen auf die Lage des Balls des Spielers).
Siehe „Offizielles Handbuch“, Leitlinien für die Spielleitung, Abschnitt 8; Musterplatzregel G-5 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die die Verwendung von Geräten zur Entfernungsmessung untersagt).
Angaben zu Wind- und anderen Wetterbedingungen
- Zulässig:
- Wetterinformationen jeder Art (einschließlich Windgeschwindigkeit) erhalten, die durch Wetterberichte verfügbar sind oder
- Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf dem Platz messen.
- Unzulässig:
- Windgeschwindigkeit auf dem Platz messen oder
- Einsatz eines künstlichen Gegenstands um Informationen über den Wind zu erhalten (zum Beispiel Verwendung von Puder zur Bestimmung der Windrichtung).
- Zulässig:
Informationen, die vor oder während der Runde erfasst wurden
- Zulässig:
- Informationen verwenden, die vor Beginn der Runde erstellt wurden (zum Beispiel Spielinformationen aus früheren Runden, Hinweise zum Schwung oder Empfehlungen zur Schlägerwahl) oder
- Erfassen von Informationen über das Spiel oder physiologische Informationen während der gerade gespielten Runde (zum Beispiel Schlagentfernung, Spielstatistiken oder Herzfrequenz), um diese nach der Runde auszuwerten.
- Unzulässig:
- Verarbeitung oder Auswertung von Spielinformationen der Runde (zum Beispiel Empfehlungen zur Schlägerwahl aufgrund von Schlaglängen auf der Runde) oder
- Verwendung von physiologischen Informationen, die während der Runde erfasst wurden.
- Zulässig:
Audio- und Videogeräte
- Zulässig:
- Tonaufzeichnungen anhören oder Videos ansehen, die keinen Bezug zu dem gespielten Turnier haben (zum Beispiel Nachrichten oder Hintergrundmusik).
- Aber: Dabei sollte Rücksicht auf andere genommen werden (siehe Regel 1.2).
- Unzulässig:
- Musik oder andere Tonaufzeichnungen anhören, um Ablenkungen auszuschließen oder Hilfen für das Schwungtempo zu erhalten oder
- Videos ansehen, die das Spiel des Spielers oder anderer Spieler während des Turniers zeigen, die den Spieler bei der Schlägerwahl, beim Schlag oder beim Spiel während der Runde unterstützen können.
- Zulässig:
Siehe „Offizielles Handbuch“, Leitlinien für die Spielleitung, Abschnitt 8; Musterplatzregel G-8 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die den Gebrauch von Audio- und Videogeräten während einer Runde verbietet oder einschränkt).
Handschuhe und Griffhilfen
- Zulässig:
- Nutzung eines gewöhnlichen Handschuhs, der den Ausrüstungsregeln entspricht,
- Nutzung von Harz, Puder und anderen befeuchtenden oder trocknenden Mitteln oder
- wickeln eines Handtuchs oder Taschentuchs um den Griff.
- Unzulässig:
- Nutzung eines Handschuhs, der nicht den Ausrüstungsregeln entspricht oder
- Nutzung anderer Ausrüstung, die unangemessene Vorteile bei der Griffhaltung oder -festigkeit bietet.
- Zulässig:
Dehnungsgeräte und Übungs- oder Schwunghilfen
- Zulässig:
- Verwendung von Ausrüstung, die zum allgemeinen Dehnen entwickelt wurde (nicht für einen Übungsschwung), gleich ob die Ausrüstung zum Dehnen entwickelt wurde, zur Verwendung beim Golf (wie ein über die Schultern gelegter Ausrichtungsstab) oder zu einem Zweck ohne Bezug zum Golf (zum Beispiel Gummischlauch oder Teil eines Rohrs).
- Unzulässig:
- Jegliche Art von Trainings- oder Schwunghilfe (zum Beispiel Ausrichtungsstäbe oder schwere Schlägerhauben oder „Donut“) oder ein unzulässiger Schläger, um einen Übungsschwung zu machen oder auf jede Weise, die einen möglichen Vorteil verschafft, indem der Spieler Hilfe bei der Vorbereitung auf oder für den Schlag erhält (zum Beispiel Hilfe zur Schwungebene, zum Griff, zur Ausrichtung, Ballposition oder Haltung).
- Zulässig:
Weitere Hinweise zur Verwendung der oben beschriebenen Ausrüstung und für andere Arten von Ausrüstung (zum Beispiel Bekleidung und Schuhe) finden sich in den Ausrüstungsregeln.
Ist ein Spieler unsicher, ob er einen Ausrüstungsgegenstand auf eine besondere Weise verwenden darf, sollte er die Spielleitung um eine Entscheidung bitten (siehe Regel 20.2b).
Siehe „Offizielles Handbuch“, Leitlinien für die Spielleitung, Abschnitt 8; Musterplatzregel G-6 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die motorisierte Transportmittel während einer Runde verbietet).
4.3b Aus medizinischen Gründen verwendete Ausrüstung
Medizinische Ausnahmeregelung. Ein Spieler verstößt nicht gegen Regel 4.3, wenn er Ausrüstung zur Milderung eines gesundheitlichen Problems nutzt, vorausgesetzt
- der Spieler hat einen gesundheitlichen Grund, die Ausrüstung zu verwenden und
- die Spielleitung entscheidet, dass der Einsatz dem Spieler keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern verschafft.
Tape oder ähnliche Bandagen. Ein Spieler darf Tape oder ähnliche Bandagen aus jedem beliebigen medizinischen Anlass verwenden (zum Beispiel um eine Verletzung zu verhindern oder bei einer bestehenden Verletzung zu helfen), aber Tape oder Bandagen dürfen nicht
- im Übermaß verwendet werden oder
- dem Spieler mehr als aus medizinischem Grund notwendig helfen (es darf zum Beispiel kein Gelenk stabilisiert werden, um dem Spieler beim Schwingen des Schlägers zu helfen).
Ist ein Spieler unsicher, ob und wie er Tape oder eine Bandage verwenden darf, sollte er die Spielleitung um eine Entscheidung bitten.
Strafe für Verstoß gegen Regel 4.3:
- Strafe für ersten Verstoß durch einzelne Handlung oder zusammenhängende Handlungen: Grundstrafe.
- Strafe für zweiten Verstoß ohne Bezug zum ersten Verstoß: Disqualifikation. Diese Strafe findet auch dann Anwendung, wenn die Art des Verstoßes sich völlig von dem Verstoß oder den Verstößen unterscheidet, die zu der ersten Strafe geführt haben.